Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Kauf- und Liefervereinbarungen mit Firmenkunden über Artikel und Dienstleistungen.

2. Produkte und technische Vorgaben
Die Artikel entsprechen den mit dem Kunden vereinbarten technischen Vorgaben. Die Artikel entsprechen den auf dem jeweiligen Markt geltenden Gesetzen und Vorschriften.
Loevschall ist dafür verantwortlich, dass die Artikel dem allgemeinen Wissen und der gängigen Praxis des jeweiligen Produkttyps entsprechen.

2.1 Wareneingang
Der Kunde ist verpflichtet, eine Eingangskontrolle durchzuführen: Wenn die Lieferung zurückgewiesen wird, muss der Kunde dies Loevschall unverzüglich mitteilen (innerhalb von fünf Werktagen) und alle Angaben machen, die Loevschall für die Bearbeitung der zurückgewiesenen Ware benötigt; wird dies versäumt, dann verliert der Kunde das Reklamationsrecht aufgrund dieser Abweichung.

Die Artikel entsprechen dem allgemeinen Prüfniveau II nach ISO 2859 mit den folgenden AQL-Werten:

Kritische Fehler: 0
Signifikante Fehler: 1,0
Kleinere Fehler: 4,0

Die Lieferung gilt als abgenommen, wenn die Eingangskontrolle nach ISO 2859 bestanden ist.

2.2 Abgenommene Lieferungen
Werden während oder nach der Eingangsprüfung abweichende Artikel gefunden, so werden diese entweder überarbeitet, erstattet oder gutgeschrieben, wenn der Kunde unverzüglich (maximal fünf Werktage) nach Feststellung der Abweichung mit Loevschall Kontakt aufnimmt. Unterlässt der Kunde dies, so wird die Reklamation abgelehnt.

3. Preis und Bezahlung
Die Zahlungsbedingungen des Unternehmens sind im Angebot und auf der Rechnung angegeben.

4. Zahlungsverzug
Bei verspäteter Bezahlung werden Zinsen nach dem jeweils geltenden Zinssatz berechnet. Die Zinsen werden dem Konto monatlich berechnet.
Kontoauszüge werden gegen Entgelt erstellt.

5. Angebote, Bestellungen und Auftragsbestätigungen
Jedes Angebot von Loevschall ist dreißig Tage gültig, sofern nichts anderes im Angebot angegeben ist. Wenn das Angebot später als 30 Tage nach Abgabe angenommen wird, ist Loevschall nicht das Angebot gebunden. Alle Aufträge werden mit den am Tag der Lieferung geltenden Preisen in dänischen Kronen bestätigt. Preis- und Lieferzusagen erfolgen vorbehaltlich Streiks, Aussperrungen und sonstiger höherer Gewalt, die sich der Kontrolle des Unternehmens entzieht. Die Preise sind ohne Mehrwertsteuer,  euchtmittelsteuer und ähnliche öffentliche Abgaben. Lieferzeitangaben erfolgen nach bestmöglicher Schätzung und vorbehaltlich angemessener Zeitüberschreitungen. Die Haftung des Unternehmens für Verluste, die dem Käufer aufgrund verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung entstehen, beträgt nie mehr als 10 % der Auftragssumme. Die Lieferung gilt als ab Lager / Werk Randers verkauft.

5.1 Auftrag
Alle Aufträge müssen umfassen: Auftragsnummer, Artikelnummer, Produktbeschreibung, Menge, Lieferdatum, Preis, Lieferadresse, Lieferbedingungen.

6. Lieferung
Loevschall liefert alle verkauften Artikel gemäß Lieferbedingungen

6.1 Lieferzeit
Loevschall liefert die Artikel zur vereinbarten Zeit. Loevschall kann früher als vereinbart liefern, falls nicht anders vereinbart.

7. Lieferverzug
Loevschall informiert den Kunden, wenn die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Loevschall teilt dem Kunden den Verzögerungsgrund und gleichzeitig ein neues Lieferdatum mit.

8. Rücksendungen
Der Kunde kann Artikel nicht zurückgeben. Wenn der Kunde eine Lieferung reklamiert und die Reklamation von Loevschall akzeptiert wird, können die reklamierten Artikel nach Vereinbarung zurückgeschickt werden. Der Kunde ist dann verpflichtet, das Produkt unverzüglich zurückzusenden, spätestens fünf Werktage nach Feststellung des Reklamationsgrunds. Wenn die Reklamation angenommen wird, trägt Loevschall die Kosten und die Gefahr des Transports der zurückgegebenen Waren.

9. Garantie
Loevschall garantiert, dass die Artikel ohne wesentliche Fehler oder Mängel in Konstruktion, Materialien und Ausführung geliefert werden. Die Garantie gilt für zwei Jahre. Von der Garantie ausgeschlossen sind:

• Verschleißteile
• Wenn Veränderungen oder Reparaturen nicht von Loevschall vorgenommen wurden.
• Wenn bei Montage, Nutzung und Wartung Richtlinien oder gängige Praxis vernachlässigt wurden.

Wenn der Kunde während der Garantiezeit eine Abweichung feststellt, muss er diese Loevschall unverzüglich schriftlich mitteilen. Unterlässt der Kunde dies, dann entfällt die Garantie für diese Abweichung.

10. Haftung
Loevschall haftet nicht für indirekte Verluste, darunter Verluste wegen Produktions-, Verkaufs- oder Verdienstausfalls sowie Verluste von Zeit oder Firmenwert.

10.1 Höhere Gewalt
Unbeschadet anderslautender Vereinbarungen haftet Loevschall nicht für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt.
(Höhere Gewalt: Umstände außerhalb der Kontrolle von Loevschall, welche Loevschall zur Zeit der Vereinbarung nicht voraussah oder hätte voraussehen müssen.)

11. Qualitätskosten
Loevschall deckt bei abweichenden Produkten nur die direkten Kosten. Der Kunde ist verpflichtet, Loevschall unverzüglich eine Reklamation zu schicken. Anderenfalls entfallen die Verpflichtungen von Loevschall. Loevschall akzeptiert keine monatlichen, halbjährlichen oder jährlichen Aufstellungen über Rücksendungen oder andere Kosten.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbares Recht: Der Handel mit Partnern unterliegt in allen Fällen dänischem Recht.
Gerichtsstand: Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Handel mit Partnern müssen von einem dänischen Gericht entschieden werden.